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Auflassungsvormerkung
Eine Auflassungsvormerkung für Immobilien wird in der Immobilienwirtschaft vorgenommen, wenn der Notar die Auflassung im Grundbuch vormerkt.
Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz von Immobilienkäufern und verhindert, dass die Immobilie mehrfach verkauft wird. Dies ist oftmals notwendig, da der Käufer noch nicht der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist. Erst mit der Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch wird der Käufer offiziell zum neuen Eigentümer.
Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer das Recht zum Kauf und das Recht, den vereinbarten Kaufpreis erst nach der Eigentumsüberschreibung durch den Grundbucheintrag zu entrichten. Der Verkauf der Immobilie an einen Höherbietenden ist nicht mehr möglich. Eine Zwangsversteigerung durch etwaige Gläubiger des Verkäufers nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar ist beispielsweise durch die Auflassungsvormerkung ebenso nicht mehr möglich.
Auflassungsvormerkung Mit der REBA IMMOBILIEN AG
Die REBA IMMOBILIEN AG agiert am Immobilienmarkt mit Auflassungsvormerkungen im Grundbuch in den Asset-Klassen Hotel, Wohnen und Gewerbe.
Kontakt zur REBA IMMOBILIEN AG
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