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Maklervertrag
Als Maklervertrag wird in der Immobilienwirtschaft ein Maklerauftrag verstanden, bei dem ein Makler mit behördlicher Erlaubnis nach § 34c GewO vom Eigentümer einer Immobilie mit der Vermittlung eines Kaufvertrages oder Mietvertrages beauftragt wird. Alternativ kann auch der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder Mietvertrages für die Maklercourtage ausreichen.
Beim Maklervertrag wird zwischen drei Arten des Maklerauftrages unterschieden:
- Allgemeinauftrag: Mehrere Makler werden gleichzeitig mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt. Der Auftraggeber ist selbst dazu berechtigt, Interessenten zu akquirieren und den Abschluss des Kaufvertrages oder Mietvertrages herbeizuführen.
- Alleinauftrag: Nur ein einziger Makler wird mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt. Der Auftraggeber ist selbst auch dazu berechtigt, Interessenten zu akquirieren und den Abschluss des Kaufvertrages oder Mietvertrages herbeizuführen.
- Qualifizierter Alleinauftrag: Ausschließlich der beauftragte Makler ist dazu berechtigt, die Vermarktung der Immobilie durchzuführen und den Abschluss des Kaufvertrages oder Mietvertrages herbeizuführen. Der Auftraggeber muss eigene Interessenten an den Makler übergeben.
Maklervertrag der REBA IMMOBILIEN AG
Die REBA IMMOBILIEN AG agiert am Immobilienmarkt mit allen drei Arten des Maklerauftrages in den Asset-Klassen Hotel, Wohnen und Gewerbe.
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