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Spekulationsfrist
Als Spekulationsfrist wird in der Immobilienwirtschaft die Zeitspanne zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie bezeichnet, in welcher der Erlös aus dem Verkauf als Spekulationsgewinn an das Finanzamt zu versteuern ist.
Als Spekulationsgewinn werden in der Immobilienwirtschaft Gewinne bezeichnet, die aus dem Verkauf eines Grundstückes oder einer Immobilie aus dem Privatvermögen heraus erzielt werden und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Dieser sogenannte Spekulationsgewinn ist zu versteuern, wenn der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt.
Berechnung der Spekulationsfrist für Spekulationsgewinne
Bei der Berechnung der Spekulationsfrist für Spekulationsgewinne gilt sowohl beim Erwerb als auch beim Verkauf einer Immobilie das Datum des Kaufvertrages. Die Spekulationsfrist für Spekulationsgewinne startet mit dem Tag des Abschlusses des Kaufvertrages für die Immobilie. Zehn Jahre später endet am gleichen Tag die Spekulationsfrist für Spekulationsgewinne.
Spekulationsfrist und Spekulationsgewinn bei Gewerbeimmobilien
Bei Gewerbeimmobilien erfolgt der Immobilienverkauf als sogenannter gewerblicher Grundstückshandel. Dabei greift die Spekulationsfrist für Spekulationsgewinne von zehn Jahren für den steuerfreien Verkauf nicht. Die Verkaufserlöse werden daher voll versteuert.
Spekulationsfrist der REBA IMMOBILIEN AG
Die REBA IMMOBILIEN AG agiert am Immobilienmarkt in den Asset-Klassen Hotel, Wohnen und Gewerbe. Der Immobilienankauf oder Immobilienverkauf erfolgt dabei als sogenannter gewerblicher Grundstückshandel. Beim gewerblichen Grundstückshandel greift die Spekulationsfrist für Spekulationsgewinne von zehn Jahren für den steuerfreien Verkauf nicht. Unabhängig von der Haltedauer der Immobilie und Spekulationsfrist werden die Verkaufserlöse und Spekulationsgewinne daher voll versteuert.
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