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Vorkaufsrecht für Immobilien

Als Vorkaufsrecht für Immobilien wird in der Immobilienwirtschaft das Recht bezeichnet, das ein Dritter ausüben darf (z.B. Mieter, Gemeinde), wenn eine Immobilie verkauft werden soll.

Vorkaufsrechte können von Mietern ausgeübt werden, wenn deren Wohnungen an Dritte verkauft werden sollen sowie von Personen, denen ein dingliches Vorkaufsrecht in das Grundbuch eingetragen wurde oder denen vertraglich ein Vorkaufsrecht zugesichert wurde sowie von Gemeinden, die ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht haben:

Mieter-Vorkaufsrecht für Immobilien

Das Mieter-Vorkaufsrecht verhindert, dass Mieter aufgrund eines Eigentümerwechsels höhere Mieten bezahlen müssen oder ihre Wohnung verlieren. Das Mieter-Vorkaufsrecht dient quasi dem Mieterschutz. D.h. der Mieter hat per Gesetz ein Vorkaufsrecht, wenn der Eigentümer seine vermietete Wohnung verkaufen möchte. Die Umwandlung in Wohnungseigentum muss jedoch während des Mietverhältnisses stattgefunden oder geplant worden sein, damit das Vorkaufsrecht Bestand hat. Das Mieter-Vorkaufsrecht gilt daher nur für Wohnungen, die zuvor Mietwohnungen in einem nicht in separate Eigentumswohnungen geteilten Mehrfamilienhaus waren.

Das Mieter-Vorkaufsrecht gilt zudem nur beim Erstverkauf der Wohnung. Wurde die Wohnung bereits innerhalb des Mietverhältnisses verkauft und hat der Mieter dabei auf sein Vorkaufsrecht verzichtet, so greift das Gesetz bei einem späteren Weiterverkauf nicht mehr. Der Mieter hat ebenso kein Vorkaufsrecht, wenn die Immobilie an einen Haushaltsangehörigen oder an Familienmitglieder verkauft wird (§ 577 BGB, Vorkaufsrecht des Mieters).

Öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht für Immobilien

Das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht besteht in der Regel für Gemeinden und ist in den §§ 24-28 BauGB sowie auf Landesebene geregelt.

Dingliches Vorkaufsrecht

Das dingliche Vorkaufsrecht ist als Belastung im Grundbuch der Immobilie verankert und dient als Absicherung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechtes. Der Vorkaufsberechtigte kann ein Grundstück (bebaut oder unbebaut) bei Ausübung des Vorkaufsrechts zu dem Preis erwerben, den ein Dritter gezahlt hätte.

Schuldrechtliches Vorkaufsrecht

Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht ist nicht als Belastung im Grundbuch der Immobilie verankert. Beim schuldrechtlichen Vorkaufsrecht kann der Verkäufer an einen Dritten verkaufen, muss jedoch in der Regel Schadenersatz an den Vorkaufsberechtigten zahlen.

Vorkaufsrecht für Immobilien &
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Die REBA IMMOBILIEN AG muss am Immobilienmarkt das Vorkaufsrecht für Immobilien in den Asset-Klassen Hotel, Wohnen und Gewerbe beachten.

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